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Kein Insolvenz-Ausfallgeld bei Naheverhältnis zum Arbeitgeber

InsolvenzARD 5420/14/2003 Heft 5420 v. 25.7.2003

§ 3a IESG - Hat eine Arbeitnehmerin in den letzten 6 Monaten des Dienstverhältnisses kein Entgelt erhalten und war sie die Ehefrau des Geschäftsführers der Arbeitgeber-Gesellschaft und mit einer Stammeinlage (hier: mit S 375.000,-) an der Gesellschaft beteiligt, ist davon auszugehen, dass ein bedingter Vorsatz zur Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds gegeben ist, vor allem wenn ihr die schwierige Situation des Unternehmens bekannt war, sie aber auf weitere Unternehmensbeteiligungen und Kapitalaufstockungen hoffte. Das Risiko allfälliger Kapitalaufstockungen oder Unternehmensbeteiligungen wird als typisches unternehmerisches Risiko regelmäßig nicht von Arbeitnehmern übernommen. OGH 21.02.2002, 8 ObS 182/01z.

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