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Verweisungsfeld „Blindenberufe“

SozialversicherungARD 5418/18/2003 Heft 5418 v. 18.7.2003

§ 255 Abs 3 ASVG - Das Verweisungsfeld für Versicherte, die nicht in einem Angestelltenberuf oder auch nicht überwiegend in einem erlernten (angelernten) Beruf tätig waren (hier: eine blinde Versicherte, die als Heilmasseurin tätig war), ist grundsätzlich mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt ident.

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