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Abfertigungsanspruch bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses

ArbeitsrechtARD 5412/1/2003 Heft 5412 v. 27.6.2003

§ 23 Abs 1 AngG - Liegt ein Zeitraum von 25 Tagen zwischen zwei aufeinander folgenden Dienstverhältnissen, kann nicht von einem „ununterbrochen“ dauernden Dienstverhältnis iSd § 23 Abs 1 AngG gesprochen werden.

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