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NÖ Landarbeiter - Grenzwerte für Arbeitsstoffe

GesetzesänderungenARD 5411/5/2003 Heft 5411 v. 24.6.2003

Mit der Verordnung der NÖ Landesregierung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW GK-VO) werden vor allem die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Werte) und die technische Richtkonzentration (TRK-Werte) für verschiedene Arbeitsstoffe festgelegt und für krebserzeugende Arbeitsstoffe Regelungen betreffend Meldung, persönliche Schutzausrüstung und Berufskleidung sowie Umluftverbot getroffen. LGBl f. Niederösterreich 9020/10-0, 40. Stück, ausgegeben am 30.05.2003.

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