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Unterhaltsleistungen keine außergewöhnliche Belastung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5411/26/2003 Heft 5411 v. 24.6.2003

§ 34 Abs 7 Z 4 EStG - Vom Abgabepflichtigen gewährte Unterhaltszahlungen an die von ihm geschiedene, krebskranke Ehefrau zur Bezahlung der Krankenversicherung, der Miete und zur Deckung des tatsächlichen Lebensunterhaltes sind gemäß § 34 Abs 7 Z 4 EStG nicht abzugsfähig, weil solche Aufwendungen beim Unterhaltsberechtigten selbst keine außergewöhnliche Belastung darstellen. VwGH 28.11.2002, 2002/13/0077. (Beschwerde abgewiesen)

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