vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KV-Zugehörigkeit bei Kollision von Kollektivverträgen

ArbeitsrechtARD 5411/16/2003 Heft 5411 v. 24.6.2003

§ 9 ArbVG - Gemäß § 9 ArbVG liegt eine echte Kollision von Kollektivverträgen vor, wenn für ein und dasselbe Arbeitsverhältnis die Anwendung mehrerer Kollektivverträge infrage kommt, was bei mehrfacher Kollektivvertragsangehörigkeit des Arbeitgebers der Fall sein kann. Diese kann beispielsweise dadurch zustande kommen, dass sich der Arbeitgeber in verschiedenen fachlichen Arbeitsbereichen betätigt. Nach § 9 Abs 1 und Abs 2 ArbVG kommt bei der Frage, welcher Kollektivvertrag in einem solchen Fall auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, der Grundsatz der Tarifvielfalt zur Anwendung. Das bedeutet, dass auf einzelne organisatorisch abgegrenzte Betriebe oder Betriebsteile der jeweils entsprechende Kollektivvertrag Anwendung findet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte