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SoSi-Abkommen mit der Slowakei

Neueste MeldungenARD 5410/2/2003 Heft 5410 v. 17.6.2003

Durch das am 1. 6. 2003 in Kraft getretene Abkommen mit der Slowakischen Republik über Soziale Sicherheit samt Durchführungsvereinbarung wird ein weitestgehender Schutz im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung durch die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen, die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen, die Pensionsfeststellung entsprechend den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten und den Leistungsexport sichergestellt.

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