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Bewirtungskosten als nicht abzugsfähiger werbeähnlicher Aufwand

Lohnsteuer und AbgabenARD 5410/17/2003 Heft 5410 v. 17.6.2003

§ 20 Abs 1 Z 3 EStG - Soweit Bewirtungsspesen lediglich der Kontaktpflege dienen und damit nur einen werbeähnlichen Aufwand begründen, können sie nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

VwGH 26.03.2003, 97/13/0108

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