vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Anspruch auf Stufenklage bei Vertretungsansprüchen

ArbeitsrechtARD 5409/13/2003 Heft 5409 v. 12.6.2003

Art XLII EGZPO - Eine Stufenklage kann grundsätzlich jeder erheben, der gegen einen ihm entweder aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung oder aufgrund eines Vertrages zur Auskunftserteilung Verpflichteten ein bestimmtes Leistungsbegehren nur mit erheblichen Schwierigkeiten erheben kann, die durch eine solche Abrechnung im Rahmen dieses Verfahrens beseitigt werden können, wenn dem Verpflichteten diese Auskunft nach redlicher Verkehrsübung zumutbar ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte