§ 22 Abs 3 Z 2 lit a HVertrG - Ein Handelsvertreter ist gemäß § 22 Abs 3 HVertrG u.a. zur vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Unternehmer die dem Handelsvertreter zukommende Provision ungebührlich schmälert. Darunter ist auch eine einseitige rechtswidrige Herabsetzung der gebührenden Provision durch den Unternehmer zu verstehen.