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Gesetzwidrigkeit der Druckfehlerberichtigung zur Ambulanzgebühr

SozialversicherungARD 5405/11/2003 Heft 5405 v. 23.5.2003

§ 2a Abs 2 BGBlG - Druckfehlerberichtigungen, die den materiellen Gesetzesinhalt verändern, bedürfen einer verfassungsrechtlichen Grundlage und verstoßen ohne eine solche gegen Art 49 B-VG. Es war daher nicht nur § 2a Abs 2 BGBlG , der eine Veränderung des materiellen Inhalts von Gesetzen durch eine Druckfehlerberichtigung zulässt, als verfassungswidrig aufzuheben, sondern auch Z 9 der Druckfehlerberichtigung BGBl I 2002/114, mit der der fehlerhaft kundgemachte § 135a Abs 3 ASVG (betreffend Behandlungsbeitrag-Ambulanz) berichtigt wurde, als gesetzwidrig aufzuheben.

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