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Kindeseigenschaft - private Vorbereitung auf Zulassung zur Externistenreifeprüfung

SozialversicherungARD 5402/15/2003 Heft 5402 v. 13.5.2003

§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG - Eine ausschließlich selbstbestimmte private Vorbereitung auf die Zulassungsprüfungen zur Externistenreifeprüfung in einer Maturaschule ist keine Schulausbildung iSd § 252 Abs 2 Z 1 ASVG und verlängert somit nicht die Kindeseigenschaft über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus.

OGH 26.11.2002, 10 ObS 14/02k

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