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Unwirksamkeit einer Änderungskündigung

ArbeitsrechtARD 5402/11/2003 Heft 5402 v. 13.5.2003

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Eine Änderungskündigung, die mit Sanierungsbedarf begründet wird, ist sozial ungerechtfertigt, wenn ihr Änderungsangebot neben Entgeltkürzungen auch Änderungen vorsieht, deren Sanierungseffekt nicht ersichtlich ist - wie etwa die Einführung einer bislang nicht vorgesehenen Vertragsstrafe oder die Unterwerfung unter eine „Arbeitsordnung“. Landesarbeitsgericht Köln/BRD 21.06.2002, 11 Sa 1418/01, Revision unzulässig. (Betriebs-Berater 2003/212, Heft 4)

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