§ 24 UWG, § 381 EO - Hat der Arbeitnehmer das Dienstverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber - wenn auch frist- und terminwidrig - beendet und wünscht ein Kunde, mit dem der Arbeitnehmer schon für den bisherigen Arbeitgeber in Vertragsverhandlungen gestanden ist, den Arbeitnehmer auch weiterhin als Betreuer zu behalten, ist der Vertragsabschluss mit diesem Kunden für den neuen Arbeitgeber nicht als sittenwidrig iSd UWG anzusehen und eine auf das UWG gestützte einstweilige Verfügung daher nicht gerechtfertigt.