vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialwidrigkeit - Berücksichtigung des Ehepartnereinkommens

ARD 5398/1/2003 Heft 5398 v. 23.4.2003

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Nur über das normale Maß hinausgehende Nachteile einer Kündigung können zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führen. Bei der Beurteilung der gesamten wirtschaftlichen und sozialen Lage einer gekündigten Arbeitnehmerin ist als einer von mehreren Faktoren auch das Einkommen des Ehegatten zu berücksichtigen, wobei im Hinblick auf die notorischen Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zur Vermeidung einer mittelbaren Diskriminierung und eines geringeren Kündigungsschutzes für Frauen das Ehegatteneinkommen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu gewichten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte