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Übernachtung bei einer Freundin im Krankenstand - kein Entlassungsgrund

ARD 5397/11/2003 Heft 5397 v. 18.4.2003

§ 82 lit f GewO, § 5 EFZG - Das Übernachten bei einer Freundin im Krankenstand (Krankenstandsursache: Rückenschmerzen und Schwindel) ist kein Umstand, der den Genesungsprozess objektiv zu verzögern vermag und eine Entlassung diesbezüglich rechtfertigen würde.

ASG Wien 26.11.2002, 16 Cga 130/01f, rk.

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