§ 26, § 27 AngG, § 863 ABGB - Aus dem bloßen Nichterscheinen des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz sind keine falschen Schlüsse zu ziehen. Weder darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einfach einen vorzeitigen Austritt unterstellen noch liegt automatisch ein Entlassungsgrund vor.
OGH 22. 1. 2003, ..