Jüngere Entwicklungen im Bereich der Abfertigung Neu. Welche Folgen können eintreten, wenn der Arbeitgeber trotz Aufnahme neuer Arbeitnehmer kein Auswahlverfahren einleitet? Artikel von Dr. Thomas Rauch, Wien. Etliche Arbeitgeber haben noch keine Entscheidung für eine bestimmte Mitarbeitervorsorgekasse getroffen und daher das Verfahren noch nicht eingeleitet. Sofern bereits im Jänner 2003 Arbeitnehmer aufgenommen wurden, waren mit Ende Februar erstmals Beiträge abzuführen, die einstweilen durch die GKK gemäß § 446 ASVG veranlangt werden.