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Insolvenz-Ausfallgeld ohne Einklagung

ARD 5391/8/2003 Heft 5391 v. 28.3.2003

Insolvenz-Ausfallgeld ohne Einklagung

§ 3a Abs 1 IESG - Nach § 3a Abs 1 IESG idF vor und nach BGBl I 2000/142 sind Entgeltrückstände aus den letzten 6 Monaten vor der vor Konkurs- oder Ausgleichseröffnung liegenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesichert, ohne dass dies von einer gerichtlichen Geltendmachung abhängig gemacht wird; Voraussetzung ist nur die Geltendmachung innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist.

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