§ 3a IESG - Ist einem Lehrling schon beim Eingehen des Lehrverhältnisses genau bekannt, dass es dem von seiner Mutter geführten Betrieb wirtschaftlich schlecht geht und seine Mutter Schulden in Millionenhöhe hat, und beendet er sein Lehrverhältnis nicht, obwohl er zuletzt nicht ausgelastet war und beinahe ein Jahr lang kein Entgelt erhielt, ist vom zumindest bedingten Vorsatz auszugehen, seine Lehrlingsausbildung sittenwidrig über den IESG-Fonds zu finanzieren.