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Rückwirkendes Bereicherungsverbot bei der Getränkesteuerrückerstattung und Gemeinschaftsrecht

ARD 5390/11/2003 Heft 5390 v. 25.3.2003

§ 185 Abs 3 Wr. AbgO - Eine Bestimmung des innerstaatlichen Rechts, nach der jede Erstattung einer für mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar befundenen Abgabe an einen Abgabepflichtigen ausgeschlossen ist, wenn die Abgabe wirtschaftlich von einem Dritten getragen wurde, verstößt auch dann nicht gegen Gemeinschaftsrecht, wenn sie auf Sachverhalte, die vor dem Erlass der Bestimmung entstanden sind, und auf Personen Anwendung findet, deren Recht, sich auf die Unvereinbarkeit der Abgabe zu berufen, nicht durch eine zeitliche Beschränkung der Wirkungen des Urteils des Gerichtshofes, mit dem die Unvereinbarkeit festgestellt wurde, ausgeschlossen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass mit dieser Bestimmung der Äquivalenzgrundsatz und der Effektivitätsgrundsatz eingehalten werden.

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