vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlassung wegen Überstundenweigerung bei Betriebsnotstand

ARD 5389/2/2003 Heft 5389 v. 21.3.2003

§ 27 Z 1 und Z 4 AngG - Liegt unzweifelhaft - und für den schon jahrelang bei dem Arbeitgeber beschäftigten Betriebstechniker leicht erkennbar - eine Betriebsstörung vor, die mit erheblichen Schäden verbunden sein könnte, rechtfertigt die grundlose Weigerung des Betriebstechnikers, das zur Verfügung gestellte Firmenauto zu benützen und vereinbarungsgemäß zur Reparatur zu Beginn der Nachtschicht zu erscheinen, seine Entlassung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte