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Haftungsprivileg des Arbeitgebers - Risikohaftung

ARD 5382/18/2003 Heft 5382 v. 25.2.2003

§ 333 Abs 3 ASVG, § 1014 ABGB - Ein von einem Arbeitnehmer beim Umpumpen des Transportgutes eines Transportfahrzeuges erlittener Personenschaden ist von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers gedeckt. Unabhängig von seinem Verschulden haftet daher der Arbeitgeber bis zur Höhe der Versicherungssumme.

OGH 05.09.2002, 2 Ob 203/02w

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