In Zusammenhang mit dem Wechsel der Arbeitnehmer in das System Abfertigung Neu sehen einige Kollektivverträge unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Rücktritts binnen einer bestimmten Frist von der Übertrittsvereinbarung vor. Im Folgenden einige Beispiele:
KV-Handelsangestellte/Handelsarbeiter: