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Berücksichtigung von Provisionen bei Bemessung des Urlaubs- und des Krankenentgelts

ARD 5379/1/2003 Heft 5379 v. 14.2.2003

§ 6 UrlG, § 2 Generalkollektivvertrag, § 8 AngG - Bezieht ein Arbeitnehmer einen Teil seines Entgelts in Form von Provisionen, sind diese (mit Ausnahme der Provisionen für Direktgeschäfte) nach dem Ausfallsprinzip auch dann in die Bemessung des Urlaubs- und Krankenentgelt s mit dem Durchschnitt der letzten 12 Kalendermonate vor Urlaubsantritt einzubeziehen, wenn der Arbeitnehmer während der Urlaubszeit keine Abschlussprovisionen hätte erwerben können.

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