Die steuerliche Behandlung der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gemäß §§ 108g ff. EStG. Im Zuge des Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetzes, BGBl I 2002/155, ARD 5348/2/2002, wurde die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge als „dritte“, private „Säule“ der Altersvorsorge geschaffen. Im Vergleich zu den Steuerbegünstigungen bei Pensionskassen, Pensionszusatzversicherungen und Pensionsinvestmentfonds ist die Prämienbegünstigung nach Meinung des Autors Mag. Andreas Payerer, Klagenfurt, die derzeit günstigste Vorsorgemöglichkeit. Auch der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG sei die Zukunftsvorsorge aufgrund der Ausstiegsmöglichkeit (nach frühestens 10 Jahren) und des höheren Ansparbetrages (Höchstprämienbemessungsgrundlage 2003: € 1.850,69) überlegen.