vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialhilferichtsätze 2003 - Burgenland

ARD 5378/10/2003 Heft 5378 v. 11.2.2003

Sozialhilferichtsätze 2003 - Burgenland

Erhöhung der Sozialhilferichtsätze für das Burgenland ab 1. 1. 2003. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinunterstützte € 400,-, für Hauptunterstützte € 331,-, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 241,50 und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 118,50. Verordnung der Bgld. Landesregierung; LGBl f. d. Burgenland 2003/9, 3. Stück, ausgegeben am 31. 1. 2003.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte