Sozialhilferichtsätze 2003 - Burgenland
Erhöhung der Sozialhilferichtsätze für das Burgenland ab 1. 1. 2003. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinunterstützte € 400,-, für Hauptunterstützte € 331,-, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 241,50 und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 118,50. Verordnung der Bgld. Landesregierung; LGBl f. d. Burgenland 2003/9, 3. Stück, ausgegeben am 31. 1. 2003.