§ 3 Abs 1 AVRAG - Nicht nur eine im engen zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsübergang vom Veräußerer noch vor dem Übergang ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, sondern ebenso auch eine unmittelbar nach dem Betriebsübergang aus dessen Anlass vom Erwerber erklärte Kündigung des Dienstverhältnisses.
OGH 05.06.2002, 9 ObA 97/02h