§ 82a lit b und lit d GewO - Liegt ein Gruppenarbeitsverhältnis vor, ist für die Beurteilung, ob Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben sind, auch das Verhalten (hier: unzumutbare Beschimpfungen eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber) des Vertragspartners gegenüber anderen Gruppenmitgliedern heranzuziehen.
OGH 29.08.2002, 8 ObA 130/02d