vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegung einer undeutlichen Kündigungserklärung

ARD 5374/5/2003 Heft 5374 v. 28.1.2003

§ 863 ABGB - Wird in einem mit 18. 4. datierten Kündigungsschreiben die Formulierung, das Dienstverhältnis werde „hiermit mit Wirkung 30. 4. aufgekündigt“, verwendet, kann der 30. 4. nur als Beendigungszeitpunkt verstanden werden, da das Wort „hiermit“ einem Verständnis des in der Erklärung genannten Termins als jenem Zeitpunkt, an dem die Kündigungsfrist in Gang gesetzt werden soll, entgegensteht.

OGH 20.02.2002, 9 ObA 38/02g

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte