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Gesamtvertrag - Honorarkürzungen für Ärzte

ARD 5372/14/2003 Heft 5372 v. 21.1.2003

Gesamtvertrag - Honorarkürzungen für Ärzte

§ 879 ABGB - Die dem Gesamtvertrag zwischen den Trägern der Krankenversicherung und den freiberuflich tätigen Ärzten gemäß § 342 Abs 2 ASVG beigefügte Honorarordnung hat die vertragsärztliche Tätigkeit angemessen abzugelten, wobei es den vertragschließenden Teilen unbenommen bleibt, die gesetzlich vorherbestimmte und daher begrenzte Finanzkraft des Krankenversicherungssystems entsprechend zu berücksichtigen.

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