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Änderung der OÖ Sozialhilfeverordnung

ARD 5370/22/2003 Heft 5370 v. 14.1.2003

Änderung der OÖ Sozialhilfeverordnung betreffend Erhöhung der Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2003. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 506,40, für unterhaltspflichtige Hauptunterstützte € 460,-, für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 273,80 und für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 140,80. Verordnung der OÖ Landesregierung; LGBl f. Oberösterreich 2002/140, 136. Stück, ausgegeben am 18. 12. 2002.

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