vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 165 Abs 1 FinStrG, § 303 BAO

ARD 5366/32/2002 Heft 5366 v. 17.12.2002

( § 165 Abs 1 FinStrG, § 303 BAO ) Anklageschriften und Strafurteile können von vornherein keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund darstellen, da unterschiedliche Beweiswürdigungen durch Behörden bzw. Gerichte oder verschiedene rechtliche Beurteilungen eines Sachverhaltes weder eine neue Tatsache noch ein neues Beweismittel darstellen. Auch bei einem „Rechenfehler“ der Finanzstrafbehörde handelt es sich um eine behördliche Beurteilung, die für sich weder eine Tatsache noch ein Beweismittel darstellen kann. VwGH 25.09.2001, 98/14/0204. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte