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KV-Erhöhungen für überlassene Arbeitskräfte ab 1. 1. 2003

ARD 5366/8/2002 Heft 5366 v. 17.12.2002

( KV-Arbeitskräfteüberlassung ) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne von Arbeitnehmern im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung werden ab 1. 1. 2003 um 2,3% erhöht. Bestehende Überzahlungen des Grundlohnes sind mit ihrem Euro-Betrag aufrechtzuerhalten, der Überlassungslohn folgt den jeweiligen Erhöhungen des Beschäftiger-Kollektivvertrages. Das Tagesgeld bei Übernachtungen wird auf € 26,40 erhöht.

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