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Werte im Bereich der Arbeitslosenversicherung für 2003

ARD 5364/9/2002 Heft 5364 v. 10.12.2002

Höhe des Arbeitslosengeldes

Das Arbeitslosengeld (inklusive Familienzuschläge und Ergänzungsbetrag) gebührt täglich

mindestens in der Höhe eines Dreißigstels des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende (2003: € 643,54) mit Beschränkung auf 80% des früheren Nettoeinkommens für Personen mit Sorgfaltspflichten und 60% für Personen ohne Anspruch auf Familienzuschlag, und

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