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Nochmals: Familienbeihilfe und Einkommen

ARD 5362/52/2002 Heft 5362 v. 3.12.2002

Nochmals: Familienbeihilfe und Einkommen - Auch Rechtspraktikanten können Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie neben dieser Ausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG die übrigen Voraussetzungen (Unterschreiten der Altersgrenze von 26 Jahren und der Zuverdienstgrenze von € 8.725,-) erfüllen. Artikel von Mag. Hans Blasina, Wien. (SWK 2002/1165, Heft 30)

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