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BGBl II 2002/424

ARD 5359/2/2002 Heft 5359 v. 22.11.2002

Verordnung des BMWA über die Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr. Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr wird ein Kontingent von 1010 ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, deren Beschäftigungsbewilligungen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 15. 5. 2003 enden dürfen. BGBl II 2002/424, ausgegeben am 15. 11. 2002.

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