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Dauerhafte Provisionen für Nennung potenzieller Kunden - keine Betriebsausgaben

ARD 5357/19/2002 Heft 5357 v. 15.11.2002

( § 4 Abs 4 EStG ) Da es unüblich ist, für die einmalige Nennung der Namen und Adressen von potenziellen Kunden dauerhaft Provisionen in Höhe von 10% der mit diesen Kunden erzielten Umsätze zu zahlen, können diese Provisionen nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden.

VwGH 31.01.2002, 2001/15/0007, 2000/15/0177

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