vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Abs 1 Z 1, Abs 2 ASVG

ARD 5356/12/2002 Heft 5356 v. 12.11.2002

( § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG ) Von einem Verein „Hauskrankenpflege“ beschäftigte Hauskrankenpfleger, die die Betriebsmittel, wie z.B. Arbeitskleidung, Blutzuckermessgerät, Blutdruckmessgerät, und Bereitschaftstasche vom Verein zur Verfügung gestellt bekommen, die nach einer vom Verein vorgenommenen Patientenzuteilung die Einsatzzeiten grundsätzlich genau einzuhalten haben, die nur die Möglichkeit haben, sich von Kollegen vertreten zu lassen, die die Übernahme eines Patienten nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen können und die vom Verein aufgrund der Arbeitszeitaufzeichnungen mit einem Stundenlohn monatlich im Nachhinein bezahlt werden, unterliegen der Versicherungspflicht nach § 4 Abs 1 Z 1 ASVG und § 4 Abs 2 ASVG. BMSG 23.11.2000, 120.065/8-7/2000. (ZAS Jud. 3/2002)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte