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Keine sozialwidrige Kündigung bei Wegfall des Arbeitsplatzes

ARD 5356/5/2002 Heft 5356 v. 12.11.2002

( § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ) Fällt ein betriebswirtschaftlich überflüssig gewordener Arbeitsplatz weg und bestehen für den betroffenen Arbeitnehmer keine anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen, ist die Kündigung als betriebsbedingt anzusehen und nicht sozial ungerechtfertigt.

OGH 19.12.2001, 9 ObA 189/01m

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