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Verfall des Entgeltanspruchs einer überlassenen Arbeitskraft

ARD 5354/10/2002 Heft 5354 v. 5.11.2002

( § 10 Abs 1 AÜG ) Bestimmt sich der Entgeltanspruch eines überlassenen Arbeitnehmers mangels anzuwendenden Kollektivvertrages auf den Überlasserbetrieb nach dem angemessenen, ortsüblichen Entgelt, unterliegt sein Anspruch der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren und nicht einer allfälligen kürzeren Frist des Beschäftigerkollektivvertrages.

OGH 08.08.2002, 8 ObA 53/02f

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