vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1, § 8 FinStrG, § 149, § 255 BAO

ARD 5352/23/2002 Heft 5352 v. 25.10.2002

( § 1, § 8 FinStrG, § 149, § 255 BAO ) Eine vergleichsweise Bereinigung eines Finanzstrafanspruches ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Finanzstrafbehörden haben dem Legalitätsprinzip (Art 18 Abs 1 B-VG) entsprechend vorzugehen. Auch kann kein Anwendungsbereich des Grundsatzes von Treu und Glauben vorliegen, wenn im vorliegenden Fall die vom Steuerpflichtigen behauptete Vereinbarung im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung in der Schlussbesprechung erst getroffen worden ist, nachdem er das strafrechtlich relevante Verhalten gesetzt hatte; dieses kann daher nicht im Vertrauen auf eine bestimmte Vereinbarung gesetzt worden sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte