vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unberechtigter Austritt wegen einvernehmlich unterlassener Anmeldung zur Sozialversicherung

ARD 5351/6/2002 Heft 5351 v. 22.10.2002

( § 82a lit d GewO, § 26 Z 2 AngG ) Meldet sich ein Arbeitnehmer nach dem Bekanntwerden, dass er vom Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung angemeldet wurde, trotz Weiterbeschäftigung arbeitslos und erklärt er sich dadurch mit der Unterlassung der Meldung einverstanden, kann er damit nicht seinen vorzeitigen Austritt begründen.

ASG Wien 15.11.2001, 29 Cga 110/01k, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte