vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung der Beitragsgrundlagenfeststellung

ARD 5349/15/2002 Heft 5349 v. 15.10.2002

( § 25a Abs 3 GSVG idF BGBl 1987/158, § 40 Abs 1 GSVG ) Erhebt ein Versicherter noch vor Beginn der Verjährungsfrist für die Feststellung von Beitragsgrundlagen nach dem GSVG Berufung gegen die nachträgliche Bemessung von SV-Beiträgen, löst er damit ein Verwaltungsverfahren über die Feststellung der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen aus, wodurch die Verjährungsfrist während der Dauer des Verfahrens nicht beginnen kann und somit auch eine erst nach 4 Jahren erfolgte bescheidmäßige Feststellung der Beitragsgrundlagen nicht verjährt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte