Kinderbetreuung
Wird die Tochter einer Arbeitnehmerin zur Entbindung ins Krankenhaus gebracht und steht außer der Arbeitnehmerin niemand zur Betreuung des anderen Kindes der Tochter zur Verfügung, liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor (vgl. OGH 14. 2. 1990, 9 ObA 40/90, ARD 4165/10/90).