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Zweckmäßige Rechtsverfolgung bei Zahlung der Abfertigung nach Fälligkeit

ARD 5341/24/2002 Heft 5341 v. 17.9.2002

( § 905 Abs 2, § 918 ABGB ) Eine 6 Tage nach Fälligkeit der Abfertigung eingebrachte Klage ist auch dann noch als zur Rechtsverfolgung zweckmäßig anzusehen, wenn der Abfertigungsbetrag 2 Tage zuvor beim kontoführenden Kreditinstitut des Arbeitnehmers eingelangt ist, jedoch noch nicht dessen Konto gutgeschrieben wurde.

ASG Wien 09.01.2001, 18 Cga 241/00t, rk.

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