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§ 86 Abs 3 Z 2 ASVG

ARD 5341/8/2002 Heft 5341 v. 17.9.2002

(§ 86 Abs 3 Z 2 ASVG) Die „Aufgabe der Tätigkeit“ in § 86 Abs 3 Z 2 ASVG ist in der Weise zu interpretieren, dass es einer formalen Lösung des Dienstverhältnisses bedarf, aufgrund dessen der Versicherte als berufsunfähig gilt. LG Linz 03.11.1999, 31 Cgs 102/99. (ZAS Jud. 5/2001)

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