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Vertreterhaftung eines Vereinsobmannes

ARD 5340/31/2002 Heft 5340 v. 13.9.2002

( § 7, § 60 Tir. LAbgO ) Die Uneinbringlichkeit der aushaftenden Abgabenforderung beim Primärschuldner ist schon dann gegeben, wenn dieser laut Auskunft des städtischen Einziehungsamtes über kein Vermögen mehr verfügt.

VwGH 19.06.2002, 2002/15/0018

Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner

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