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§ 1 Abs 2 und Abs 4 GrEStG

ARD 5338/25/2002 Heft 5338 v. 6.9.2002

( § 1 Abs 2 und Abs 4 GrEStG ) Der Treugeber erwirbt mit dem Erwerb des Grundstückes durch den Treuhänder - dabei kommt es auf den Beweggrund des Erwerbsvorgangs nicht an - zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das betreffende Grundstück iSd § 1 Abs 2 GrEStG. Damit unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuerpflicht.

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