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§ 83 Abs 2 FinStrG, § 38 BWG

ARD 5333/32/2002 Heft 5333 v. 20.8.2002

( § 83 Abs 2 FinStrG, § 38 BWG ) Da die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen einer Finanzordnungswidrigkeit zu keiner Durchbrechung des Bankgeheimnisses führt, kommt ihr keine normative Wirkung zu. Eine Erledigung in Bescheidform ist daher nicht zulässig. VwGH 30.01.2001, 2000/14/0109. (Bescheid aufgehoben)

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